Allgemeine Lieferbedingungen

Kunst. 1 Verkaufsbedingungen


Der Verkauf von Waren von LA RUCHE DES ABEILLES unterliegt ausschließlich den Bestimmungen von

diese Verkaufsbedingungen.

Jede Klausel auf den Bestellformularen unserer Kunden, die diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen widerspricht

Verkaufsbedingungen, gilt als nichtig und nicht existent.

Jede Abweichung von diesen Geschäftsbedingungen muss von LA schriftlich akzeptiert werden

Bienenstock.


Kunst. 2 Bestellungen und Angebote


Jede Bestellung impliziert die vollständige Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch die

Kunde.

Die vom Kunden aufgegebenen Bestellungen verbinden ihn und können nicht von ihm aufgegeben werden

Storniert.

Angebote und Preisfeststellungen von LA RUCHE DES ABEILLES sind freibleibend

kommuniziert.

Nur die vom Kunden aufgegebenen und von LA RUCHE DES ABEILLES akzeptierten

Bestellungen verbinden LA RUCHE DES ABEILLES.


Kunst. 3 Lieferbedingungen


Der Liefertermin wird zur Information mitgeteilt.

Der Kunde kann sich nicht auf eine verspätete Lieferung berufen, um seine Bestellung zu stornieren oder zu stornieren

auszusetzen oder Schadensersatz zu fordern.

Die fertigen Bestellungen werden in unseren Büros zur Verfügung des Kunden gehalten

Kunde.

Wünscht der Kunde eine Lieferung, muss er dies LA RUCHE bei der Bestellung mitteilen

DES ABEILLES; die mit der Lieferung entstehenden Kosten und willkürlichen Risiken

ausschließlich auf Kosten des Kunden.

Ebenso alle Schäden an Waren, die zum vereinbarten Liefertermin nicht behoben wurden

Eingezogene Kosten gehen zu Lasten des Kunden.


Kunst. 4. Beschwerden


Reklamationen sind per Einschreiben an LA RUCHE DES zu richten

ABEILLES innerhalb einer Frist von 8 Tagen ab Lieferung.

Nach Ablauf dieser Frist gilt die Ware als vom Kunden angenommen.

Der Kunde kann sich nicht auf eine Reklamation berufen, eine Rechnung verspätet zu bezahlen oder zu bezahlen

die vom Kunden geschuldete Rechnung mit einer Rechnung aufzurechnen, die LA RUCHE DES ABEILLES

ist dem Kunden geschuldet.


Kunst. 5 Haftung


Wenn ein von LA RUCHE DES ABEILLES verkauftes Produkt fehlerhaft ist, übernimmt LA

RUCHE DES ABEILLES verpflichtet sich, es durch ein ähnliches Produkt von zu ersetzen

den gleichen Wert.

Diese Verpflichtung gilt nur, wenn der Kunde LA RUCHE DES ABEILLES per Einschreiben

uns den Mangel innerhalb einer Frist von 8 Tagen ab Lieferdatum angezeigt hat.

Die Haftung von LA RUCHE DES ABEILLES ist stets auf Ersatz beschränkt

des defekten Produktes.

Von LA RUCHE DES ABEILLES kann keine Entschädigung verlangt werden,

warum auch immer.

LA RUCHE DES ABEILLES kann nicht für Verluste oder indirekte Schäden haftbar gemacht werden

Verletzung.

Abweichungen in Maßen, Farbtönen, Farben und Ausführung werden ausdrücklich toleriert

wegen der Art, Zusammensetzung der Produkte und ihrer Massenproduktion.

Mangelhafte Produkte werden nur dann ersetzt, wenn der Mangel 5 % des Kaufwertes übersteigt

wirkt sich auf Produkte aus.

Vom Kunden oder einem Dritten bearbeitete Ware wird niemals ersetzt.

TIP TOP GIFTS kann nur haftbar gemacht werden und verpflichtet sich nur dazu

Textilien, die beim Bedrucken oder Besticken der Textilien beschädigt wurden

fragliche wurde von LA RUCHE DES ABEILLES gekauft und geliefert.

Das Bedrucken oder Besticken von vom Kunden gelieferten Textilien erfolgt daher ausschließlich

unter der Verantwortung des Kunden.


Kunst. 6 Zahlungsbedingungen


Die Zahlung erfolgt bar bei Abholung der Ware oder gegen Zahlung bei Lieferung

und ohne Skonto, sofern nicht anders mit LA RUCHE DES ABEILLES vereinbart.

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von LA RUCHE DES ABEILLES.

Ein Ratenzahlungsvertrag geht immer mit der Unterzeichnung eines Wechsels einher

durch den Kunden.

Bei Nichtzahlung der Rechnung am Fälligkeitstag beträgt der Betrag von

von Rechts wegen und ohne Vorankündigung zuzüglich Zinsen in Höhe von 12 % per

Jahre und mit einer Pauschalvergütung von 15 %, mindestens jedoch 50 €.

Für jeden bei Abholung abgelehnten Scheck wird eine pauschale Entschädigung von 50 € erhoben

unbeschadet der Verwaltungskosten von LA RUCHE DES ABEILLES in Rechnung gestellt

die verschiedenen Rechtskosten, die sich aus der Klage ergeben können, die LA RUCHE DES

ABEILLES zum Zweck der Zahlung.

Gleiches gilt für die Nichteinlösung eines Wechsels. In diesem Fall die Flatrate

Entschädigung auf 50 € festgelegt.

Die Nichtzahlung einer Rechnung am Fälligkeitstag hebt die gewährten Erleichterungen auf

Zahlung anderer Waren und macht deren Zahlung sofort fällig und zahlbar.

Im Streitfall sind ausschließlich die Gerichte von Brüssel zuständig.

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